top of page

FONDS
KONZIPIEREN
FIT FÜR DIE ZULASSUNG
Wer als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchte, benötigt die schriftliche Erlaubnis der BaFin oder muss sich bei der BaFin registrieren.
Wir von orangekey übernehmen für Sie gern den kompletten Registrierungs- und Zulassungsprozess samt lästigem „Papierkram“, zeitraubendem Schriftverkehr und allen notwendigen Schritten.
