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FIT FÜR DIE ZULASSUNG

Wer als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchte, benötigt die schriftliche Erlaubnis der BaFin oder muss sich bei der BaFin registrieren.


Wir von orangekey übernehmen für Sie gern den kompletten Registrierungs- und Zulassungsprozess samt lästigem „Papierkram“, zeitraubendem Schriftverkehr und allen notwendigen Schritten.
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Die Zulassung
bedeutet für Kapitalverwaltungsgesellschaften einen großen Aufwand. Es entstehen dabei:
Der komplette Zulassungsprozess nimmt einige Zeit in Anspruch, erfahrungsgemäß ein halbes bis ein ganzes Jahr. Haben Sie die?
Ihr Weg zur BaFin-Zulassung
in vier Phasen
Ihr Weg zur BaFin-Zulassung
in vier Phasen
Vorbereitungsphase
Vorbereitungsphase
Vorbereitungsphase
Implementierungsphase
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Antragsphase
Zulassung
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Wir von orangekey nehmen Ihnen die Arbeit ab und erledigen zunächst den zeitraubenden "Papierkram". 
Sie entscheiden, wie umfassend der Booster ausfallen soll, ob Sie selbst aktiv werden wollen oder das Rundum-Wohlfühl-Paket bei uns buchen möchten. Auch das Change-Management im Unternehmen ist Teil des Deals. Wir machen Sie fit für die nächste Liga.
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Ihre Ansprechpartnerin

Petra Klein
Geschäftsführung


t +49 (0)40 32 89 29 71
e petra.klein[at]orange-key.de

 
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Sie entscheiden, wie umfassend der Booster ausfallen soll, ob Sie selbst aktiv werden wollen oder das Rundum-Wohlfühl-Paket bei uns buchen möchten. Auch das Change-Management im Unternehmen ist Teil des Deals. Wir machen Sie fit für die nächste Liga.
Fit für die Registrierung
Die Registrierung ist sozusagen die "Light"-Variante. Sie bedeutet mehr Freiheit, Flexibilität und weniger Korsett. Dennoch sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, zum Beispiel:

Asset under Management
unter 500 Millionen Euro
für Investmentvermögen ohne Leverage

Semiprofessionelle Investoren
mit einem Kapitalbeitrag
> 200.000 Euro

Wir verstehen uns als Maßschneider und entwerfen das "kleine Schwarze" für Ihr Unternehmen von A bis Z. Dies beinhaltet die Geldwäscheprävention, Umsetzung der DSGVO, ESG-Offenlegungsverordnung und regulatorische Reportings.
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