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FONDS MANAGEN
Zum Fondsmanagement zählen die verschiedensten Disziplinen:
Risikomangemet
Risikomanagement
Nichts gefährdet die Investmentvermögen als auch Kapitalverwaltungsgesellschaften mehr als unerkannte und unzureichend gesteuerte Risiken. Ein systematisch angewandtes Risikomanagement reduziert dieses Gefährdungspotential erheblich.
Der Gesetzgeber unterteilt vier Kategorien:
Adressenausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
operationelles Risiko
Marktrisiko
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft und Finanzdienstleister müssen Sie nicht nur Ihre eigenen Risiken kennen, sondern auch die der verwalteten Fonds.
Complince
WpHG
Finanzdienstleister bei der WpHG-Compliance unterstützen
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) reguliert und kontrolliert Finanzdienstleister auf nationaler und internationaler Ebene zum Schutz der Anleger.
Finanzdienstleister bei der WpHG-Compliance unterstützen
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) reguliert und kontrolliert Finanzdienstleister auf nationaler und internationaler Ebene zum Schutz der Anleger.
Finanzdienstleister bei der WpHG-Compliance unterstützen
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) reguliert und kontrolliert Finanzdienstleister auf nationaler und internationaler Ebene zum Schutz der Anleger.
Dienstleister, die Anlageberatung, Anlagevermittlung oder Finanzportfolioverwaltung anbieten, unterliegen darüber hinaus den MIFID II-Vorschriften. Um dafür gut gerüstet zu sein und der jährlichen WpHG-Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer standzuhalten, müssen umfangreiche Vorkehrungen im Unternehmen getroffen werden.
Wir von orangekey kennen uns aus mit den Details und unterstützen Sie bei der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Dienstleister, die Anlageberatung, Anlagevermittlung oder Finanzportfolioverwaltung anbieten, unterliegen darüber hinaus den MIFID II-Vorschriften. Um dafür gut gerüstet zu sein und der jährlichen WpHG-Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer standzuhalten, müssen umfangreiche Vorkehrungen im Unternehmen getroffen werden.
Wir von orangekey kennen uns aus mit den Details und unterstützen Sie bei der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Implementierung von Geldwäscheprävention
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Gesetz zur Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie. Folgende Maßnahmen gilt es fristgerecht, rechtssicher und mit der richtigen Dokumentation umzusetzen
Workshop:
Zielbestimmung
und
Prozessdefinition
Workshop:
Zielbestimmung
und
Prozessdefinition
Workshop:
Zielbestimmung
und
Prozessdefinition
Besetzung der
Funktion des
Geldwäsche-
Beauftragten
Training der
Mitarbeiter
1
2
3
4
5
6
Gap-Analyse
Was ist schon da?
Was wird
noch benötigt?
Risikoanalyse
sowie Erstellung
der Richtlinien
Implementierung
der Prozesse
anhand der
orangekey-
Roadmap
Wir von orangekey haben ein Kompakt-Paket für die Umsetzung der aktuellen Geldwäsche-Richtlinie speziell für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleister konzipiert. Wir schlüpfen für Sie in die Rolle des Geldwäschebeauftragten, erarbeiten mit Ihnen die von Gesetz wegen erforderliche Dokumentation und bringen es in abgabefertige Form. Oder Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft und lagern die Funktion des Geldwäschebeauftragten an uns aus.
Geldwäsche
DSGVO
Seit 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Unternehmen werden bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten stärker in die Pflicht genommen und von deren Datennutzung betroffenen Personen werden umfassendere Rechte eingeräumt.
Für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleister kommt es hier auf die korrekte Umsetzung an:
Termingerecht, gesetzeskonform und mit der notwenigen Dokumentation kann die Umsetzung ein Zusatznutzen für das Unternehmen darstellen
Checkpunkte:
GAP-Analyse
Datenschutz-beauftragter
Dokumentation
(z.B. Datenschutz-Richtlinie, Verarbeitungsverzeichnis, Technisch- und Organisatorische Maßnahmen (TOM), Auftragsverarbeitung)
Trainings und Berichte
Neue Software
DSGVO
ESG Offenlegungsvereinbarung
Unternehmen des Finanzsektors müssen seit dem 10.03.2021 offenlegen, wie nachhaltig ihre Produkte sind. Sie müssen also Anlegerinnen und Anleger darüber informieren, inwieweit sie ökologische und soziale Kriterien und Standards der guten Unternehmensführung beachten.
In der ESG-Offenlegungsverordnung sind die wesentlichen Informations- und Offenlegungspflichten rund um das Thema Nachhaltigkeit verankert.
Wir unterstützen die Unternehmen bei:
ESG
Interim-Managemet
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